§1 Geltungsbereich Wir verkaufen und liefern nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. §2 Angebot, Preise, Verpackung Angebote, Angaben über Lieferzeiten und Preisangaben sind freibleibend bzw. unverbindlich. Die Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben in Katalogen und Listen des Verwenders, sind unverbindlich. Angebotsunterlagen, Entwürfe, Kostenvoranschläge usw. sind Eigentum des Verwenders, sie dürfen ohne Zustimmung des Verwenders weder vervielfältigt, noch Dritten unmittelbar oder mittelbar zugänglich gemacht werden. Alle Preis sind ab Werk und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, eine Veränderung der Material- gestaltungskosten eintreten, behält sicher der Lieferant vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung die von Ihnen stillschweigend nach Erhalt akzeptiert wird verbindlich. Die von uns gelieferten Waren werden ihrer Art nach sachgemäß verpackt. Eine Rücknahme der Transportverpackung durch uns ist in jedem Fall ausgeschlossen. §3 Bestellungen Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Bauteile enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für die richtige Herstellung und Lieferung übernehmen können. Für grobe oder überschlägige Massenermittlungen durch unsere Mitarbeiter aufgrund von uns überlassenen Plänen übernehmen wir keinerlei Haftung. Sollte die bestellte Ware trotz erfolgter Abhol- bzw. Fertigmeldung nach 4 Wochen noch immer nicht abgeholt worden sein, so werden wir Lagerhaltungskosten berechnen. Diese richten sich nach dem üblichen Zinssatz. Bei Auftragsrücktritt berechnen wir neben den Auftragswert eine Pauschale in Höhe von 10 % des selben für die uns entstandenen Kosten. §4 Teilung Die Lieferung von Einzelstücken richtet sich nach dem vorhandenen Bauteilen. Werden z. B. Kaminteile geteilt geliefert, so berechtigt das nicht zur Beanstandung oder zur Verweigerung der Abnahme. §5 Mängelrüge und Gewährleistung Unsere Ware wird genauestens überprüft bevor sie versandt wird. Fehler sind dabei so gut wie ausgeschlossen. Sollte dennoch ein Mangelvorliegen, so sind die üblichen Fristen für die Bekanntmachung eines Transportschadens einzuhalten. Ferner werden Reklamationen nur in schriftlicher Form, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware und vor einer weiteren Verarbeitung Dritter anerkannt. In der Regel wird nach Besichtigung der Ware durch uns und einer Anerkennung der Mängelrüge Ersatz geliefert oder Nachgebessert. Hierfür werden von uns neue Termine gesetzt. Grundsätzlich behalten wir uns das Recht der Nachbesserung vor. Sollten die Beanstandungspunkte strittig sein, so wird ein Sachverständiger mit der Begutachtung beauftragt. Stellt dieser fest, dass die Mängel auf eine von uns gelieferte Leistung zurückgehen, übernimmt die Lieferfirma die Kosten des Gutachtens. Wird vom Gutachter jedoch festgestellt, dass keine Mängel auf die gelieferte Waren zurückzuführen ist, trägt der Kunde die Kosten des Gutachters. Bei anteiliger Verschuldung der Lieferfirma trägt diese die Kosten im gleichen Anteilsverhältnis. Offene Transportschäden werden nur dann anerkannt, wenn der Schadensumfang schriftlich auf den Versandpapieren bei Anlieferung im bei sein des Spediteurs vermerkt wird. Bei verdeckten Transportschaden sind die üblichen Fristen einzuhalten und entsprechend zu dokumentieren. Spätere Schäden sind für uns nicht mehr überprüfbar und nicht nachvollziehbar und werden daher nicht akzeptiert. Bei Abnahme von Mindersorten (II. Wahl) oder Restposten kann eine Reklamation grundsätzlich nicht anerkannt werden. §6 Warenrücknahme Ein Recht auf Rückgabe bei gelieferten Sonderbauteilen hat der Besteller nicht. Wenn die Aufmaßerstellung durch den Lieferanten, die Verarbeitung jedoch durch den Kunden erfolgt, kann zuviel gelieferte Ware nicht zurückgenommen werden. §7 Zahlung 1. Die Rechnung ist zahlbar, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart worden ist, spätestens 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. 2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles (gleichwohl welches vereinbart wurde) gerät der Besteller – ohne, dass es einer besonderen Mahnung bedürfte – gemäß § 284 Abs. 2 BGB in Verzug. Vom Eintritt des Verzuges an kommen Verzugszinsen in Höhe des von der Hausbank des Lieferanten zu leistenden Satzes zzgl. Mehrwertsteuer für Überziehungskredit sowie alle durch Zahlungserinnerungen entstandenen Kosten in Anrechnung. 3. Befindet sich der Käufer für verfallene Rechnungen in Verzug und wird gerichtliche Beitreibung notwendig, so gelten auch die noch nicht verfallenen Posten als Zahlung fällig und sind einklagbar. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist erfüllt, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. §8 Eigentumsvorbehalt Sämtliche gelieferten und berechneten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Groß und Einzelhandel M. Hierl. Es gilt der erweitete Eigentumsvorbehalt für alle Lieferungen. §9 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile der Ort des Lieferanten. 2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie für das gerichtliche Mahnverfahren ist das zuständige Gericht des Lieferanten. Es gilt deutsches Recht! §10 Gültigkeitsklausel Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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